Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 Vertragsbedingungen
Nachstehende Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der Firma Fasolin Services GmbH. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

 

2 Leistungen der Firma Fasolin Services GmbH
Die Firma Fasolin Services GmbH erbringt folgende Leistungen im Bereich der visuellen Kommunikation: Auftragsvorbereitung und -planung, Konzeption und Entwürfe, Detailgestaltung und Ausführung (Druckvorstufe), Realisation und Produktionsüberwachung. Für weitere Leistungen insbesondere im Bereich Text, Lektorat, Lithografie, Druck, Weiterverarbeitung und Internet arbeitet die Firma Fasolin Services GmbH mit ausgewählten Partnerfirmen zusammen.

 

3 Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
Die Firma Fasolin Services GmbH verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen werden vertraulich behandelt.

 

4 Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von der Firma Fasolin Services GmbH geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich der Firma Fasolin Services GmbH. Sie kann über diese Rechte (Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) gemäss Bundesgesetz-Bestimmungen verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt unter anderem, dass der Auftraggeber ohne Einverständnis der Firma Fasolin Services GmbH nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Arbeiten, insbesondere der Gestaltung, vorzunehmen. Die Idee und Gestaltung bleibt geistiges Eigentum der Firma Fasolin Services GmbH.

 

5 Nutzungsumfang
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch die Firma Fasolin Services GmbH geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Auftragsbeschrieb beziehungsweise der Offertstellung. Von der Firma Fasolin Services GmbH geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis der Firma Fasolin Services GmbH einzuholen und entsprechend zu entschädigen.

 

6 Gewährleistung
Bei Bearbeitung, Anpassungen oder Umgestaltung von Werken (Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronisch Daten, usw.), die durch den Kunden angeliefert werden, geht die Firma Fasolin Services GmbH davon aus, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend die Rechte von Dritten nicht verletzt werden.

 

7 Aufbewahrungspflicht
Die Firma Fasolin Services GmbH bewahrt die Auftragsunterlagen und insbesondere die digitalen Daten für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist sie ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit. Bei umfangreichen Arbeiten kann die Firma Fasolin Services GmbH die Speichermedien verrechnen.

 

8 Herausgabe von Daten beziehungsweise Originalen
Die elektronischen Daten, Negative, etc. gehören grundsätzlich der Firma Fasolin Services GmbH und werden dem Kunden nur für die vereinbarte Nutzung zur Verfügung gestellt.

 

9 Belegexemplare
Von allen produzierten Arbeiten (inkl. Nachdrucke) ist der Firma Fasolin Services GmbH unaufgefordert 10 einwandfreie Belege, bei Büchern oder anderen wertvollen Stücken 5 Exemplare, zu überlassen. Der Firma Fasolin Services GmbH steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.

 

10 Auftragsvorbesprechung
Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Offert-Gespräch) für einen Gestaltungsauftrag ist kostenfrei.

 

11 Offerten von der Firma Fasolin Services GmbH
Die aufgrund ungefährer oder noch nicht vorliegender Angaben erstellte Kostenschätzung gilt als unverbindliche Richtofferte. In der Offerte nicht erwähnte Mehrleistungen werden zusätzlich verrechnet. Mehraufwand infolge qualitativ schlechter Vorlagen oder Bilddaten (ungenügende Auflösung, etc.) werden nach Aufwand verrechnet. Manuskript-Texte sind als Word-Datei inklusive einem Print A4, einseitig bedruckt bei Auftragsbeginn zu liefern. Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, zusätzliche Texte, Ergänzungen, usw.) sind nicht im offerierten Preis enthalten und werden nach Aufwand verrechnet. Bei unbefristeten Offerten der Firma Fasolin Services GmbH erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen. Preisangaben der Firma Fasolin Services GmbH beziehen sich ausschliesslich auf die Druckvorstufe, nicht aber auf die Kosten der Drucklegung. Diese werden separat ausgewiesen.

 

12 Leistungen beziehungsweise Rechnungen Dritter
Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Der Kunde haftet für die Rechnungen der Druckerei und anderen Dienstleistern. Die Firma Fasolin Services GmbH tritt ausschliesslich als Vermittler und Berater und immer im Auftrag des Kunden auf. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden. Zur Kontrolle müssen Rechnungen von Dritten (Lithobetrieben, Druckereien, etc.) jeweils im Doppel der Firma Fasolin Services GmbH zugestellt werden.

 

13 Verrechnung bzw. Preise der Firma Fasolin Services GmbH
Die auf der Offerte aufgeführten Beträge sind Netto-Beträge in Schweizer Franken. Der Rechnungsbetrag ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum.

 

14 Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Fax, Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.

 

15 «Gut zum Druck»
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturangaben, unterzeichnet und innerhalb aufgeführter Frist zu retournieren.

 

16 Abrechnungsphasen eines Auftrages
Grundsätzlich ist jede Phase des Auftrages gemäss Offerte für sich oder der gesamte Auftrag als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die Firma Fasolin Services GmbH einen Anspruch auf den Teil des Honorars, dessen Leistungen vollständig erbracht oder begonnen wurden. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

 

17 Kommissionen
Die Firma Fasolin Services GmbH ist berechtigt eventuelle Berater- oder Vermittlungskommissionen je nach Auftragsgrösse für sich in Anspruch zu nehmen.

 

18 Rechnungskontrolle und Auskünfte
Die Firma Fasolin Services GmbH verpflichtet sich die Rechnungen von Dritten gemäss erbrachten Leistungen zu kontrollieren und zu prüfen. Auskünfte über Rechnungen Dritter sowie von der Firma Fasolin Services GmbH kann der Kunde jederzeit verlangen.

 

19 Haftungsbeschränkung
Der Firma Fasolin Services GmbH übergebene Manuskripte, Datenträger, Vorlagen, etc. werden mit üblicher Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selber zu tragen beziehungsweise zu versichern. Eine über den Auftragswert hinausreichende Haftung auf allfällig geltend gemachte Forderungen infolge direkter oder indirekter Schäden aus Mängeln wird wegbedungen. Die Haftung beschränkt sich auf grobes Verschulden.

 

20 Mängelrüge
Die von der Firma Fasolin Services GmbH erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 8 Tagen zu erfolgen.

 

21 Recht und Gerichtsstand
Die Geschäftstätigkeit unterliegt dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Firma Fasolin Services GmbH.